Über nunmehr Monate wurde gerätselt, auf welche Weise die aus der Geschäftsbeziehung zu den Verantwortlichen der Greeny+ GmbH (Nattheim) erlittenen Schäden formalrechtlich korrekt abgearbeitet werden können. Dies auch, zumal ein Mehrteil der Geschäftsleitung den Wohnsitz in Spanien meldete. Die Lösung ist in der Tat die serienweise Strafanzeige/Strafklage (AUT: §§ 146, 147 StGB, BRD: § 263 […]