Über nunmehr Monate wurde gerätselt, auf welche Weise die aus der Geschäftsbeziehung zu den Verantwortlichen der Greeny+ GmbH (Nattheim) erlittenen Schäden formalrechtlich korrekt abgearbeitet werden können. Dies auch, zumal ein Mehrteil der Geschäftsleitung den Wohnsitz in Spanien meldete. Die Lösung ist in der Tat die serienweise Strafanzeige/Strafklage (AUT: §§ 146, 147 StGB, BRD: § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB, CH: Art. 147 sowie kantonspezifische Zusätze). Zweifelsohne ist durch die zwischenzeitlichen Aktivitäten der vermeintlichen neuen Rechteinhaber zu dokumentieren, dass Strafverfahren versuchsweise abgewandt werden, sodass jedem Greeny+-GmbH-Nattheim-Geschädigten DRINGEND von der Unterzeichnung von Außerverfahrenspapieren (Verträgen, Verzichtserklärungen, Partnervereinbarungen und ähnlich) abzuraten ist. Wir werden binnen der nächsten Stunden auch ein entsprechendes Formular zur Verfügungen stellen, welches Sie online komplettieren können, um auf diese Weise Ihren Geschädigtenstatus zu dokumentieren sowie die Ihrerseits gewünschte Vorgangsweise zu wählen. Schreiben Sie bitte gerne am Ende dieses Beitrags in das Formular, um Ihr Statement hierzu abzugeben und/oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Die direkte Buchung des Greeny+GmbH-Mandats erreichen Sie hier. Danke schön.